FAQ
Warum sollte ich mir schon jetzt Gedanken um meine Bestattung machen?
Bereits heute sind mehr als 30% der Bundesbürger über 65 Jahre alt - Tendenz steigend - doch nur 5% verfügen über eine Sterbegeldversicherung: Die Folge: Ohne Sterbegeldversicherung sind viele Hinterbliebene dazu gezwungen, für die Beerdigungskosten einen Kredit aufzunehmen.
- Welche Vorteile bietet eine Sterbegeldversicherung?
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Dauerhafter Beitrag (keine Beitragssteigerung während der gesamten Laufzeit)
- Unkomplizierte Aufnahme
- Einfache Antragsaufnahme ohne Gesundheitsfragen
- Voller Versicherungsschutz nach Ablauf der Wartezeit
- Sofortiger Anspruch auf volle Leistungen bei Unfalltod (ab dem ersten Tag)
- Erhöhte Auszahlung durch Einfließen der erwirtschafteten Überschüsse
- Hartz IV sicher
Schnelle Lösung ohne Hindernisse
Unsere Sterbegeldversicherung überzeugt durch einfache Argumente. Sie ist
- Einfach in der Vertragsgestaltung
- Fair in den Vertragsbedingungen
- Günstig in den Tarifen
Schnell und unkompliziert im Leistungsfall
Sie können Ihren Antrag auf die Sterbegeldversicherung direkt online stellen. Natürlich steht Ihnen unser Team bei allen Fragen mit Rat und Tat telefonisch wie aber auch in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung.
Auch bei der Höhe der Versicherungssumme haben Sie die freie Wahl. Aktuell kann sie bis zu 8.000,- € betragen. Bereits nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit erhalten Sie das volle Sterbegeld , bei Unfalltod erfolgt die Auszahlung direkt.
Gerade auch für junge Menschen lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, denn die Beiträge sind sehr gering und belasten das Einkommen nur gering und sie schützt Ihre Angehörigen bereits jetzt vor den möglichen finanziellen Folgekosten.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung dient der Absicherung von Bestattungs- und Beerdigungskosten im Todesfall der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person, wird die Summe (Sterbegeld) an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bis dahin erwirtschaftete und angesammelte Überschüsse (aus verzinslicher Ansammlung) werden ebenfalls mit ausgezahlt.
Bestattungskosten
Bestattungskosten sind in Deutschland stark vom Wohnort und der Wahl der Bestattungsart abhängig. Es gibt vielfältige Wege zur letzten Ruhestätte. Um den Wünschen des Verstorbenen gerecht zu werden, sind nach oben hin keine Preisgrenzen gesetzt.
Die Durchschnittskosten eines Standartbegräbnisses (ohne Kaffeetisch und Extraleistungen) liegen zwischen 3.000,- und 5.000,- €. Erst wenn die ersten aus dem Freundeskreis gegangen sind, fällt vielen auf, dass da noch etwas war, dem wir uns leider alle nicht entziehen können.
Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Leider haben Sie nichts zu erwarten, denn im Rahmen der Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Zahlung zum 01. Januar 2004 eingestellt worden.
Frühestes Eintrittsalter
Die Vorsorgekasse Westfalen bietet bereits Kindern Schutz durch die Sterbegeldversicherung. Ein Abschluss kann ab dem 1. Lebensjahr erfolgen.
Höchsteintrittsalter
Das Höchsteintrittsalter liegt bei 66 Jahren.
Beitragssteigerungen
Es erfolgen keine Beitragssteigerungen! Der bei Abschluss der Sterbegeldversicherung festgelegte Beitrag hat Bestand über die gesamte Laufzeit.
Wartezeit
Als Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erreichen der vollen Versicherungsleistung. Die Wartezeit beträgt sechs Monate (ab dem 56. Lebensjahr dreijährig gestaffelt).
Beantwortung von Gesundheitsfragen
Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung!
Wer erhält die Versicherungsleistung?
Die Versicherungsleistung wird an denjenigen ausbezahlt, der zum Todeszeitpunkt den Versicherungsschein mit befreiender Wirkung vorlegen kann. Auf diese Weise können Sie auch einem Bestattungsinstitut direkt die Abrechnung übertragen.
Überschussverteilung
Der Gewinnzuschlag wird alle 5 Jahre neu berechnet, der Bonus ist eine Summe die je nach Geschäftsverlauf und versicherungsmathematischem Gutachten die Versicherungssumme erhöhen kann. Über einen etwaigen Bonus wird von der Mitgliederversammlung als oberstes Organ der Vorsorgekasse beschlossen.
Bürgergeld
Sterbegeldversicherungen gehören zu den sogenannten Schonvermögen und sind nach einem Urteil (Oberlandesgericht Schleswig, AZ: 2W 252/06) nicht auflösepflichtig.